Bonitätsprüfung

Kreditwürdigkeit Zahlungsfähigkeit
Finanzflüssigkeit Kapital Rücklagen

Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf

Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers

Für viele Immobilienverkäufer ist die Kreditwürdigkeit des Kaufinteressenten eine entscheidende Voraussetzung, um die Zahlung des Kaufbetrages sicherzustellen. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, beeinträchtigt dies in der Regel auch die Vertrauenswürdigkeit des potenziellen Käufers. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Bonitätsprüfung, damit Sie als Immobilienverkäufer bestens vorbereitet sind!

Was bedeutet Bonität?

Der Begriff Kreditwürdigkeit ist ein Synonym für Bonität und kann auf zwei Arten definiert werden:

  1. Persönliche Kreditwürdigkeit: Dies bezieht sich auf die Bereitschaft einer juristischen oder natürlichen Person, ein aufgenommenes Darlehen zurückzuzahlen. Hierbei überprüft die Bank die volle Rechts- bzw. Geschäftsfähigkeit der Person.
  2. Fähigkeit zur Rückzahlung: Dies bezieht sich auf die Fähigkeit, das Darlehen zurückzuzahlen. Die Bank prüft dabei die persönliche und familiäre Situation des Kreditnehmers.

Bonität umfasst sowohl die Bereitschaft als auch die Fähigkeit, ein Darlehen zurückzuzahlen. Nur wenn der Käufer beides nachweisen kann, ist die Bank bereit, ihm einen Kredit zu gewähren.

Was ist eine Bonitätsprüfung?

Bevor eine Bank ein Darlehen für einen Immobilienkauf vergibt, muss die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des potenziellen Käufers überprüft werden. Wenn der Käufer eine gute bis sehr gute Bonität aufweist, also sowohl zahlungswillig als auch -fähig ist, erhält er zu bestimmten Konditionen einen Kredit.

Banken orientieren sich dabei an einer einheitlichen Score-Tabelle: Je höher der Wert, desto besser die Bonität und damit auch das Zinsangebot.

Bonitätsprüfung bei einem Immobilienverkauf

Für viele Immobilienverkäufer ist eine auf die Immobilie zugeschnittene Finanzierungszusage durch eine Bank entscheidend für die Wahl des Käufers. Daher warten Verkäufer oft auf eine Finanzierungsbestätigung der Bank, bevor sie einem Notartermin mit dem Käufer zustimmen.

TIPP:   lassen Sie sich IMMER von Ihrem Finanzierungsinstitut auf die Immobilie individuell zugeschnittene Finanzierungsbestätigung ausstellen. 

Ihr lokaler Immobilienmakler
Sachs Immobilien St.Ingbert
www.sachs-immo.de

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